Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fanshop)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren aus dem Sortiment des Webshops („Waren“) der Hubert Schmitz GmbH („Verkäufer“) an seine Kunden.

1.2 Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Unterstrichene Bestimmungen dieser AGB, gelten nicht für Kunden, die Verbraucher sind.

1.3 Etwaige vom Kunden vor/bei Vertragsschluss in Bezug genommene Einkaufsbedingungen gelten nicht, sofern und soweit sie diesen AGB widersprechen. Ohnehin gelten die Einkaufsbedingungen des Kunden nur dann, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich zugestimmt hat; eine vorbehaltlose Ausführung des Geschäfts steht einer Zustimmung des Verkäufers zu der Geltung der Einkaufsbedingungen des Kunden nicht gleich.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2 Angebote und Vertragsabschlüsse

2.1 Angaben auf der Website des Verkäufers oder sonstige werblichen Darstellungen des Verkäufers stellen keine rechtsverbindlichen Angebote des Verkäufers dar.

2.2 Die Bestellung der Ware durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im Webshop des Verkäufers stellt das verbindliche Vertragsangebot des Kunden an den Verkäufer dar. Auf die eingegangene Bestellung des Kunden erfolgt eine Bestelleingangsbestätigung durch den Verkäufer. Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch den Verkäufer dar, es sei denn der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. Ein Vertragsschluss kommt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer mit der Bestellbestätigung durch den Verkäufer zustande.

2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

3 Preise und Zahlungen

3.1 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, gelten für die Waren des Verkäufers die jeweils aktuellen Preise, wie im Webshop aufgeführt, zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden. Die Preise verstehen sich als Endpreise und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Warenpreise EXW (INCOTERMS 2020).

3.3 Für eine Versendung der Ware wird dem Kunden eine Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Versand sind bei den Preisangaben im Webshop des Verkäufers angegeben.

3.4 Der Warenpreis sowie die zuzüglich anfallenden Versandkosten sind auch in der Bestellmaske angegeben, bevor die Bestellung durch den Kunden verbindlich abgesendet wird.

3.5 Bei Zahlungen mittels Vorkasse oder beim Kauf auf Rechnung, ist der Rechnungsbetrag fällig sieben Tage nach Zugang der Rechnung.

3.6 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 3.5 dieser AGB gerät der Kunde in Verzug. Der Rechnungspreis ist während des Verzugs zu dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.7 Der Verkäufer gewährt auf seine Rechnungen kein Skonto.

3.8 Kommt der Kunde nach Vertragsschluss seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, treten Zahlungsstockungen auf, hat er seine Zahlung eingestellt, begehrt er Zahlungsaufschub oder werden konkrete Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit begründetermaßen in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, seine noch zu erbringenden Leistungen von einer Sicherheitenstellung oder nach Wahl des Kunden von einer Vorauszahlung in voller Höhe abhängig zu machen.

3.9 Der Verkäufer nimmt Wechsel und Schecks nur nach vorangegangener Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem der Verkäufer endgültig über den Gegenwert verfügen kann. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen gehen zu Lasten des Kunden.

3.10 Der Kunde kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und allein auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ferner nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf derselben Leistungsvereinbarung beruhen.

4 Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, liefert der Verkäufer die Waren bei fehlender Ortsangabe EXW (INCOTERMS 2020). Der Lieferort ist das Auslieferungslager des Verkäufers Düsseldorfer Str. 4, 52525 Heinsberg.

4.2 Schuldet der Verkäufer die Versendung der Ware, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

4.3 Durch den Verkäufer angegebene Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie unter Ziffer 2 dieser AGB beschrieben. Ist individualvertraglich eine Zahlung durch Vorkasse vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nicht vor dem Erhalt der fälligen Vorauszahlung. Ist im Webshop des Verkäufers eine Ware als vorrätig angegeben, verpflichtet sich der Verkäufer diese innerhalb von 1 Woche nach Vertragsabschluss zu versenden.  Im Falle nicht vorrätiger, aber bestellbarer Waren, ergibt sich die Lieferzeit der jeweiligen Ware aus den im Webshop des Verkäufers hierzu gemachten Angaben.  Die Lieferfristen verlängern sich in allen Fällen um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt, dem Verkäufer hieraus ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Kunden zusteht und er dieses entsprechend ausübt. Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle des Lieferverzuges ist der Verkäufer nicht verpflichtet, eine Vertragsstrafe und/oder einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Für eine Haftung des Verkäufers für Verzugsschäden gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 8 dieser AGB.

4.4 Sofern der Verkäufer verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine ggfs. bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder ihn noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder er im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm insoweit entstandenen Schadens zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges ist der Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 0,1 % des Brutto-Rechnungswarenwertes pro Tag des Annahmeverzuges, höchstens jedoch 5 % des Brutto-Rechnungswarenwertes zu verlangen. Der Verkäufer bleibt berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden von Kunden ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzugs gehen die Sach- und Preisgefahr, insbesondere auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

5 Höhere Gewalt

5.1 In Fällen Höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen für den Zeitraum des Leistungshindernisses zu verlängern, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Ereignisse höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien, Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel bzw. -verknappung gleich aus welchem Grund, einschließlich insbesondere auch durch Lieferengpässe, Leistungsstörungen oder sonstige Versorgungsschwierigkeiten von Rohstofflieferanten, Störungen im Abpackungs- und Abfertigungsprozess oder Transportengpässe) und Behinderung der Verkehrswege, die von nicht nur kurzfristiger Dauer sind und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

5.2 Lieferverzögerungen und die Gründe, auf denen sie beruhen, sind dem Kunden mitzuteilen.

5.3 Dauert die Beeinträchtigung durch ein Ereignis höherer Gewalt länger als 2 Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde bereits für den gesamten Rechnungspreis in Vorkasse getreten, so ist er berechtigt von dem Verkäufer den Rechnungspreis zurückzuverlangen. Zum Rücktritt vom Vertrag unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Kunde bei einer bereits erfolgten Teillieferung nur hinsichtlich des nicht erfüllten Teils der Lieferung berechtigt, es sei denn, der Kunde hat an der bereits erfolgten Teilleistung kein Interesse. Wegen des nicht erfüllten Teils der Lieferung darf die Zahlung einer bereits erfolgten Teillieferung nicht verweigert werden. Ist der Kunde hingegen bereits für den gesamten Rechnungspreis in Vorkasse getreten, so ist er berechtigt von dem Verkäufer den Rechnungspreis anteilig für den nicht erfüllten Teil der Lieferung zurückzuverlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bei Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

6.2 Im Übrigen behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 25 % übersteigt, ist der Verkäufer zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden verpflichtet.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.

6.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, des Verkäufers nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

7 Gewährleistung

7.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung nach den Vorgaben des § 377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum dieser Rüge beim Verkäufer. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist der Kunde mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Mangel wurde vom Verkäufer arglistig verschwiegen. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2 Bei jeder Mängelrüge steht dem Verkäufer das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Dafür wird der Kunde dem Verkäufer die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Verkäufer kann auch verlangen, dass der Kunde die beanstandete Ware an den Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zurückschickt.

7.3 Ist der Kunde Verbraucher, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht in Ziffer 8 dieser AGB etwas Abweichendes geregelt ist.

7.4 Die durch den Verkäufer gelieferte Ware ist mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) und den Montageanforderungen (§ 434 Abs. 4 BGB) entspricht. Hingegen ist für die Mangelfreiheit der Ware keine Voraussetzung, dass diese den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 entspricht, sofern und soweit der Kunde und der Verkäufer eine Vereinbarung über die subjektiven Anforderungen der Ware getroffen haben.

7.5 Angaben in dem Kunden überlassenen Informationsmaterial oder auf der Website des Verkäufers sowie produktbeschreibende Angaben stellen keinesfalls Garantien für eine besondere Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Waren dar; derartige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.6 Natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.7 Die Nacherfüllung nach der Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Recht zur Wahl der Nacherfüllung zu.

7.8 Der Kunde hat die Ware zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen und dem Verkäufer die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ihn über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden durchzuführen.

7.9 Macht der Kunde einen Mangel geltend, obwohl kein Mangel vorliegt, so hat der Verkäufer einen Anspruch auf Erstattung des angefallenen internen und externen Aufwands. Dieser Aufwand beträgt EUR 50,00, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Aufwand nach.

7.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.11 Soweit nicht anders vereinbart, verjähren Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden, gegen den Verkäufer mit Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle von Arglist des Verkäufers oder wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Für die Beschränkung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln gelten die Bestimmungen nach Ziffer 8.1 dieser AGB. Vorstehendes gilt ebenfalls nicht für Aufwendungserstattungsansprüche (§ 445a BGB) und sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß § 437 BGB im Falle des sog. Lieferantenregresses (§ 478 BGB), bei dem § 445b BGB gilt.

7.12 Wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung nachgekommen ist, so beginnt der Lauf der Verjährungsfrist nur insofern erneut, als er sich auf denselben Mangel bezieht oder den nachgebesserten Teil der beanstandeten Ware. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt hingegen nicht erneut, wenn sich der Verkäufer ausdrücklich vorbehält, die Nacherfüllung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im Interesse des Fortbestands der Geschäftsbeziehung vorzunehmen.

8 Haftung

8.1 Soweit unter Ziffer 7 dieser AGB nicht anders bestimmt, haftet der Verkäufer für Schäden wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn,

  • der Schaden beruht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, Mängel der Ware,
  • soweit nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden gehaftet wird,
  • Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, oder wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, oder
  • die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Verkäufers bei Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

8.2  Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.

9 Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, der Ort des Sitzes des Verkäufers.

10 Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

10.1 Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese erreicht der Kunde über nachfolgenden link https://ec.europa.eu/consumers/odr Verbraucher haben die Möglichkeit diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Der Verkäufer ist nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

10.2   Zur Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Verkäufer nicht verpflichtet und nicht bereit.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eine ungewollte Regelungslücke in dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Stand: Oktober 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegen- über Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“ genannt) im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB nicht.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, der Geltung solcher wurde durch uns ausdrücklich zugestimmt; eine vorbehaltlose Ausführung des Geschäfts durch uns steht der Zustimmung zu der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht gleich.

1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebote und Preise

2.1 Unsere Angebote gelten, soweit nicht Abweichendes im Angebot angegeben ist, für die Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum; sie können bis zum Zugang der Annahmeerklärung durch uns jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine Bestellung des Käufers nach Ablauf der Geltungsfrist unseres Angebotes, gilt als Vertragsangebot an uns.

2.2 Der Käufer ist unbeschadet dessen verpflichtet, unser Angebot unverzüglich auf erkennbare Irrtümer, Unklarheiten (insbesondere im Hinblick auf die Spezifikationen), Unvollständigkeit sowie Ungeeignetheit der Spezifikationen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung zu prüfen und uns unverzüglich über notwendige Änderungen oder Klarstellungen des Angebotes zu informieren, damit wir ein im Hinblick auf die subjektiven Anforderungen des Käufern berichtigtes, aber dennoch unverbindliches Angebot erneut abgeben können.

2.3 Erfolgen Bestellungen des Käufers nicht auf unser konkretes Angebot, stellt die Bestellung des Käufers rechtlich ein Angebot dar, welche vorbehaltlich abweichender Angaben im Angebot stets verbindlich sind. Die Annahme (=Vertragsschluss) des Angebotes kann durch uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Angebotes in jedweder Form erklärt werden, z.B. durch Übersendung einer Bestellbestätigung oder durch Versendung der bestellten Ware.

2.4 Wir sind nicht verpflichtet, ein Angebot des Käufers auf erkennbare Irrtümer, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Ungeeignetheit für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung zu prüfen. Gleichwohl werden wir bei erkannten Irrtümern, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Ungeeignetheiten für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung den Käufern hierüber informieren und hierüber eine Klärung herbeiführen.

2.5 Bei Kleinbestellungen gemäß unserer gültigen Preisliste erheben wir die in unserer gültigen Preisliste ausgewiesene Bearbeitungsgebühr.

2.6 Die von uns in einem Angebot oder in einer Bestellbestätigung genannten Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Verpackungs- und Versandkosten.

2.7 Soweit nicht abweichend in den Verkaufsunterlagen vereinbart, gilt unsere allgemeine zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Preisliste; die darin angegebenen Preise verstehen sich EXW (INCOTERMS 2020). Etwaige nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen der Preisliste haben auf die bereits zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge keinen Einfluss; insbesondere kann der Käufer keine nachträgliche Gutschrift von uns bei nach Vertragsschluss vorgenommenen Preisherabsetzungen fordern.

3. Lieferung, Gefahrübergang

3.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, liefern wir die Waren EXW Düsseldorfer Str. 4, 52525 Heinsberg, Deutschland (INCOTERMS 2020). Wünscht der Käufer eine hiervon abweichende Versendung, hat der Käufer die damit verbundenen Kosten zu tragen.

3.2 Sind keine Lieferfristen vereinbart, sind wir verpflichtet, die Ware nach Zustandekommen des Kaufvertrages innerhalb von 120 Tagen zu liefern. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor Erhalt einer etwaigen individualvertraglich vereinbarten fälligen Vorauszahlung (Vorausleistung) und Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist.

3.3 Die Lieferfristen verlängern sich in allen Fällen um den Zeitraum, um den der Käufer seine Verpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt, und uns hieraus ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Käufer zusteht und wir dieses entsprechend ausüben.

3.4 Sofern wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine ggfs. bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unserem Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3.5 Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch vor einem Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer eine Mahnung durch den Käufer erforderlich (§ 376 Abs. 1 HGB wird insoweit abbedungen), es sei denn, es handelt sich bei dem Vertrag um ein absolutes Fixgeschäft. Im Falle des Lieferverzuges sind wir nicht verpflichtet, eine Vertragsstrafe und/oder einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen.

3.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies nicht mit zusätzlichen Kosten für den Käufer verbunden ist.

3.7 Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, bzw. ist eine Annahme aufgrund Verschuldens des Käufers zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, gerät der Käufer in Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzuges sind wir berechtigt, ab dem 2. Tag des Annahmeverzuges pro Tag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 %, maximal jedoch 5 % des jeweiligen Netto-Bestellwertes von dem Käufer zu verlangen. Etwaige darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wir behalten uns vor, eine Nachfrist zur Annahme von 10 Werktagen zu setzen. Sollte auch die zweite Annahme scheitern, sind wir zum Rücktritt berechtigt; die Bestimmungen des § 323 BGB bleiben hiervon unberührt.

4 Mängelrügen und Gewährleistung

4.1 Die von uns gelieferte Ware ist mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) entspricht. Hingegen ist für die Mangelfreiheit der Ware keine Voraussetzung, dass diese den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB entspricht, sofern und soweit der Käufer und wir eine Vereinbarung über die subjektiven Anforderungen der Ware getroffen haben. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße, des Gewichts, der Ausrüstung oder Design stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden.

4.2 Wir sind zu einer über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Warenausgangskontrolle nicht verpflichtet.

4.3 Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.4 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung nach den Vorgaben des § 377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum dieser Rüge bei uns. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist der Käufer mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Mangel wurde von uns arglistig verschwiegen. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wenn wir uns auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlassen, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.

4.5 Eine Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

4.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.7 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

4.8 Sämtliche Mängelansprüche des Käufers verjähren mit Ablauf eines Jahres seit Lieferung der Ware, es sei denn, wir haben im Einzelfall eine längere Verjährungsfrist eingeräumt. Vorstehender Satz 1 gilt nicht für Aufwendungserstattungsansprüche (§ 445a BGB) und sonstige Gewährleistungsansprüche des Käufers gemäß § 437 BGB im Falle des sog. Lieferantenregresses (§ 478 BGB), bei dem § 445b BGB gilt.

5. Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers

5.1 Der Käufer sichert uns zu, dass die Ware im Anschluss an die Lieferung durch uns nicht in ein Land geliefert wird, gegen das die Europäische Union ein Handelsembargo verhängt hat oder in Bezug auf welches die Europäische Union die Ausfuhr der betroffenen Ware verboten hat.

5.2 Auch sichert der Käufer uns zu, dass die Ware im Anschluss an die Lieferung durch uns nicht an eine natürliche Person, ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einrichtung geliefert wird, die mit Sanktionen der Europäischen Union belegt ist, welche eine Bereitstellung der Ware an diese verbietet.

5.3 Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, die gelieferte Ware weder unmittelbar noch mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder Belarus oder zur Verwendung in Russland oder Belarus zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, sofern die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein entsprechendes Verbot für die gelieferte Ware enthält. Verstößt der Käufer schuldhaft gegen die vorstehende Verpflichtung, haftet er uns gegenüber für sämtliche Schäden, die wir hierdurch erleiden.

5.4 Dem Käufer ist es untersagt, die gelieferte Ware an einen Dritten weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise weiterzugeben, sofern sich der Dritte nicht gegenüber dem Käufer schriftlich dazu verpflichtet hat, die betreffende Ware weder unmittelbar noch mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder Belarus oder zur Verwendung in Russland oder Belarus zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen und die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein entsprechendes Verbot für die gelieferte Ware enthält. Verstößt der Käufer schuldhaft gegen die vorstehende Verpflichtung, haftet er uns gegenüber für sämtliche Schäden, die wir hierdurch erleiden. Der Dritte ist von dem Käufer ferner vertraglich zu verpflichten, das vorstehende Verbot sowie die Schadensersatzverpflichtung seinen Abnehmern in gleichem Umfang vertraglich aufzuerlegen.

5.5  Der Käufer ist darüber hinaus insbesondere verpflichtet, die gelieferte Ware den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen oder den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 oder den dort aufgeführten mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen.

5.6 Dem Käufer ist es untersagt, die gelieferte Ware an einen Dritten weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise weiterzugeben, sofern der Dritte sich nicht gegenüber dem Käufer schriftlich dazu verpflichtet hat, die betreffende Ware weder unmittelbar noch mittelbar den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen oder den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 oder den dort aufgeführten mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen. Verstößt der Käufer schuldhaft gegen die vorstehende Verpflichtung, haftet er uns gegenüber für sämtliche Schäden, die wir hierdurch erleiden. Der Dritte ist von dem Käufer ferner vertraglich zu verpflichten, das vorstehende Verbot sowie die Schadensersatzverpflichtung seinen Abnehmern in gleichem Umfang vertraglich aufzuerlegen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Wir haften uneingeschränkt für Schäden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die verursacht wurden durch

a)        die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)        Mängel der Ware, soweit nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden gehaftet wird,

c)         Mängel, die wir arglistig verschwiegen, oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, oder

d)        die Verletzung einer vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht).

Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.3 Soweit wir gemäß Ziffer 6.2 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

6.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Käufer.

6.5 Macht der Käufer uns gegenüber angefallene Rechtsanwaltskosten als Schaden geltend, sind wir lediglich verpflichtet, die nach dem RVG zu berechnenden Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts als Schaden zu ersetzen.

7. Höhere Gewalt

7.1 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Pandemien oder Epidemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Käufers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Käufer zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen, oder, sofern das Leistungshindernis für eine längere Dauer als 60 Tage besteht, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden dem Käufer Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

7.2 Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Zahlungsansprüche sind spätestens 30 Tage nach der von uns zu erbringenden Leistung zur Zahlung fällig. Der Käufer erhält von uns eine entsprechende Rechnung, deren Erhalt jedoch keine Fälligkeitsvoraussetzung für unseren Zahlungsanspruch ist.

8.2 Wir gewähren auf unsere Rechnungen kein Skonto.

8.3 Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die gesetzlich normierte Schadenspauschale sowie einen etwaigen darüberhinausgehenden Verzugsschaden von dem Käufer zu verlangen.

8.4  Der Käufer ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung nur dann berechtigt, wenn die Forderung des Käufers entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde bzw. unbestritten ist.

8.5 Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur unter den in Ziffer 8.4 genannten Voraussetzungen und nur dann berechtigt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle Waren bleiben in unserem Eigentum (Vorbehaltseigentum) bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich entstandener, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt fällig werdender Forderungen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

9.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sollten die Liefergegenstände vor Eigentumsübergang gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden (z. B. infolge Zwangsvollstreckung), so ist der Käufer verpflichtet, sofort auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen sowie Abschriften von Pfändungsprotokollen zu übersenden. Im Übrigen hat der Käufer alle zur Wahrung der Sicherungsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern.

Er tritt uns hierfür mit Vertragsschluss alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) oder aus einem sonstigen Rechtsgrund betreffend die Vorbehaltsware (Versicherung, unerlaubte Handlung) erwachsen, sicherungshalber ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung oder Verbindung – zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen hiermit die vorstehenden Abtretungen an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung zu dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt zu geben, alle zum Eingang erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

9.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer 0. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt.

9.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Urheberrechte und Geheimhaltung

10.1  An unseren Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

10.2  Der Käufer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem mit ihm geschlossenen Vertrag erhaltenen und nicht allgemein zugänglichen Unterlagen und Informationen (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) streng vertraulich zu behandeln und alle körperlichen und elektronischen Dokumente und Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, von anderen Dokumenten, Materialien und Aufzeichnungen getrennt aufzubewahren sowie sie gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

10.3  Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von einem tatsächlichen oder einem drohenden unbefugten Gebrauch von vertraulichen Informationen zu unterrichten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Gebrauch zu verhindern oder zu beenden.

10.4  Auf unsere sachlich begründete Anforderung wird der Käufer unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine Liste derjenigen Personen zur Verfügung stellen, denen die vertraulichen Informationen vertragswidrig offengelegt wurden.

10.5 Sollte der Käufer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet sein oder werden, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird der Käufer uns hiervon unverzüglich nach Kenntniserlangung von der Offenlegungspflicht unterrichten und gemeinsam mit uns festlegen, ob und ggf. auf welche Weise eine Abwehr der Offenlegungsverpflichtung erreicht werden kann. Jede Offenlegung ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken und rechtzeitig mit uns abzustimmen.

10.6 Wir bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an den vertraulichen Informationen. Die Offenlegung vertraulicher Informationen beinhaltet keine Einräumung von Lizenzen oder sonstigen Nutzungsrechten daran, gleich welchen Inhalts und Umfangs.

10.7  Für den Fall, dass der Käufer seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 10.2 schuldhaft zuwider handeln sollte, verpflichtet sich der Käufer uns gegenüber für jeden Einzelfall unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe durch uns nach billigem Ermessen festgesetzt werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Käufer durch Anrufung eines Gerichts auf ihre Angemessenheit überprüft werden.

10.8 Im Falle einer dauerhaften anderweitigen Verwertung der Vertraulichen Informationen ist die Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10.7 durch jede angefangene Woche der Zuwiderhandlung verwirkt.

10.9  Von den Bestimmungen dieser Ziffer 10 unberührt bleibt unser Recht, zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Käufer geltend zu machen. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch nicht anzurechnen.

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Vertrag, ist am Ort unseres Sitzes.

11.2 Für diese AGB und die Vertragsziehung zum Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; § 139 BGB wird abbedungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eine ungewollte Regelungslücke in dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag.

12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

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