AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fanshop)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren aus dem Sortiment des Webshops („Waren“) der Hubert Schmitz GmbH („Verkäufer“) an seine Kunden.

1.2 Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Unterstrichene Bestimmungen dieser AGB, gelten nicht für Kunden, die Verbraucher sind.

1.3 Etwaige vom Kunden vor/bei Vertragsschluss in Bezug genommene Einkaufsbedingungen gelten nicht, sofern und soweit sie diesen AGB widersprechen. Ohnehin gelten die Einkaufsbedingungen des Kunden nur dann, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich zugestimmt hat; eine vorbehaltlose Ausführung des Geschäfts steht einer Zustimmung des Verkäufers zu der Geltung der Einkaufsbedingungen des Kunden nicht gleich.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2 Angebote und Vertragsabschlüsse

2.1 Angaben auf der Website des Verkäufers oder sonstige werblichen Darstellungen des Verkäufers stellen keine rechtsverbindlichen Angebote des Verkäufers dar.

2.2 Die Bestellung der Ware durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im Webshop des Verkäufers stellt das verbindliche Vertragsangebot des Kunden an den Verkäufer dar. Auf die eingegangene Bestellung des Kunden erfolgt eine Bestelleingangsbestätigung durch den Verkäufer. Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch den Verkäufer dar, es sei denn der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. Ein Vertragsschluss kommt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer mit der Bestellbestätigung durch den Verkäufer zustande.

2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

3 Preise und Zahlungen

3.1 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, gelten für die Waren des Verkäufers die jeweils aktuellen Preise, wie im Webshop aufgeführt, zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden. Die Preise verstehen sich als Endpreise und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Warenpreise EXW (INCOTERMS 2020).

3.3 Für eine Versendung der Ware wird dem Kunden eine Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt. Die Kosten für den Versand sind bei den Preisangaben im Webshop des Verkäufers angegeben.

3.4 Der Warenpreis sowie die zuzüglich anfallenden Versandkosten sind auch in der Bestellmaske angegeben, bevor die Bestellung durch den Kunden verbindlich abgesendet wird.

3.5 Bei Zahlungen mittels Vorkasse oder beim Kauf auf Rechnung, ist der Rechnungsbetrag fällig sieben Tage nach Zugang der Rechnung.

3.6 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 3.5 dieser AGB gerät der Kunde in Verzug. Der Rechnungspreis ist während des Verzugs zu dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.7 Der Verkäufer gewährt auf seine Rechnungen kein Skonto.

3.8 Kommt der Kunde nach Vertragsschluss seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, treten Zahlungsstockungen auf, hat er seine Zahlung eingestellt, begehrt er Zahlungsaufschub oder werden konkrete Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit begründetermaßen in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, seine noch zu erbringenden Leistungen von einer Sicherheitenstellung oder nach Wahl des Kunden von einer Vorauszahlung in voller Höhe abhängig zu machen.

3.9 Der Verkäufer nimmt Wechsel und Schecks nur nach vorangegangener Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem der Verkäufer endgültig über den Gegenwert verfügen kann. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen gehen zu Lasten des Kunden.

3.10 Der Kunde kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und allein auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ferner nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf derselben Leistungsvereinbarung beruhen.

4 Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, liefert der Verkäufer die Waren bei fehlender Ortsangabe EXW (INCOTERMS 2020). Der Lieferort ist das Auslieferungslager des Verkäufers Düsseldorfer Str. 4, 52525 Heinsberg.

4.2 Schuldet der Verkäufer die Versendung der Ware, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

4.3 Durch den Verkäufer angegebene Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie unter Ziffer 2 dieser AGB beschrieben. Ist individualvertraglich eine Zahlung durch Vorkasse vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nicht vor dem Erhalt der fälligen Vorauszahlung. Ist im Webshop des Verkäufers eine Ware als vorrätig angegeben, verpflichtet sich der Verkäufer diese innerhalb von 1 Woche nach Vertragsabschluss zu versenden.  Im Falle nicht vorrätiger, aber bestellbarer Waren, ergibt sich die Lieferzeit der jeweiligen Ware aus den im Webshop des Verkäufers hierzu gemachten Angaben.  Die Lieferfristen verlängern sich in allen Fällen um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt, dem Verkäufer hieraus ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Kunden zusteht und er dieses entsprechend ausübt. Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle des Lieferverzuges ist der Verkäufer nicht verpflichtet, eine Vertragsstrafe und/oder einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Für eine Haftung des Verkäufers für Verzugsschäden gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 8 dieser AGB.

4.4 Sofern der Verkäufer verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine ggfs. bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder ihn noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder er im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm insoweit entstandenen Schadens zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges ist der Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 0,1 % des Brutto-Rechnungswarenwertes pro Tag des Annahmeverzuges, höchstens jedoch 5 % des Brutto-Rechnungswarenwertes zu verlangen. Der Verkäufer bleibt berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden von Kunden ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzugs gehen die Sach- und Preisgefahr, insbesondere auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

5 Höhere Gewalt

5.1 In Fällen Höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen für den Zeitraum des Leistungshindernisses zu verlängern, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Ereignisse höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien, Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel bzw. -verknappung gleich aus welchem Grund, einschließlich insbesondere auch durch Lieferengpässe, Leistungsstörungen oder sonstige Versorgungsschwierigkeiten von Rohstofflieferanten, Störungen im Abpackungs- und Abfertigungsprozess oder Transportengpässe) und Behinderung der Verkehrswege, die von nicht nur kurzfristiger Dauer sind und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

5.2 Lieferverzögerungen und die Gründe, auf denen sie beruhen, sind dem Kunden mitzuteilen.

5.3 Dauert die Beeinträchtigung durch ein Ereignis höherer Gewalt länger als 2 Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde bereits für den gesamten Rechnungspreis in Vorkasse getreten, so ist er berechtigt von dem Verkäufer den Rechnungspreis zurückzuverlangen. Zum Rücktritt vom Vertrag unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Kunde bei einer bereits erfolgten Teillieferung nur hinsichtlich des nicht erfüllten Teils der Lieferung berechtigt, es sei denn, der Kunde hat an der bereits erfolgten Teilleistung kein Interesse. Wegen des nicht erfüllten Teils der Lieferung darf die Zahlung einer bereits erfolgten Teillieferung nicht verweigert werden. Ist der Kunde hingegen bereits für den gesamten Rechnungspreis in Vorkasse getreten, so ist er berechtigt von dem Verkäufer den Rechnungspreis anteilig für den nicht erfüllten Teil der Lieferung zurückzuverlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bei Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

6.2 Im Übrigen behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 25 % übersteigt, ist der Verkäufer zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden verpflichtet.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.

6.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, des Verkäufers nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

7 Gewährleistung

7.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung nach den Vorgaben des § 377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum dieser Rüge beim Verkäufer. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist der Kunde mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Mangel wurde vom Verkäufer arglistig verschwiegen. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2 Bei jeder Mängelrüge steht dem Verkäufer das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Dafür wird der Kunde dem Verkäufer die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Verkäufer kann auch verlangen, dass der Kunde die beanstandete Ware an den Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zurückschickt.

7.3 Ist der Kunde Verbraucher, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht in Ziffer 8 dieser AGB etwas Abweichendes geregelt ist.

7.4 Die durch den Verkäufer gelieferte Ware ist mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) und den Montageanforderungen (§ 434 Abs. 4 BGB) entspricht. Hingegen ist für die Mangelfreiheit der Ware keine Voraussetzung, dass diese den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 entspricht, sofern und soweit der Kunde und der Verkäufer eine Vereinbarung über die subjektiven Anforderungen der Ware getroffen haben.

7.5 Angaben in dem Kunden überlassenen Informationsmaterial oder auf der Website des Verkäufers sowie produktbeschreibende Angaben stellen keinesfalls Garantien für eine besondere Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Waren dar; derartige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.6 Natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.7 Die Nacherfüllung nach der Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Recht zur Wahl der Nacherfüllung zu.

7.8 Der Kunde hat die Ware zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen und dem Verkäufer die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ihn über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden durchzuführen.

7.9 Macht der Kunde einen Mangel geltend, obwohl kein Mangel vorliegt, so hat der Verkäufer einen Anspruch auf Erstattung des angefallenen internen und externen Aufwands. Dieser Aufwand beträgt EUR 50,00, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Aufwand nach.

7.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.11 Soweit nicht anders vereinbart, verjähren Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden, gegen den Verkäufer mit Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle von Arglist des Verkäufers oder wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Für die Beschränkung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln gelten die Bestimmungen nach Ziffer 8.1 dieser AGB. Vorstehendes gilt ebenfalls nicht für Aufwendungserstattungsansprüche (§ 445a BGB) und sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß § 437 BGB im Falle des sog. Lieferantenregresses (§ 478 BGB), bei dem § 445b BGB gilt.

7.12 Wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung nachgekommen ist, so beginnt der Lauf der Verjährungsfrist nur insofern erneut, als er sich auf denselben Mangel bezieht oder den nachgebesserten Teil der beanstandeten Ware. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt hingegen nicht erneut, wenn sich der Verkäufer ausdrücklich vorbehält, die Nacherfüllung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im Interesse des Fortbestands der Geschäftsbeziehung vorzunehmen.

8 Haftung

8.1 Soweit unter Ziffer 7 dieser AGB nicht anders bestimmt, haftet der Verkäufer für Schäden wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn,

  • der Schaden beruht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, Mängel der Ware,
  • soweit nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden gehaftet wird,
  • Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, oder wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, oder
  • die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Verkäufers bei Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

8.2  Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.

9 Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, der Ort des Sitzes des Verkäufers.

10 Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

10.1 Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese erreicht der Kunde über nachfolgenden link https://ec.europa.eu/consumers/odr Verbraucher haben die Möglichkeit diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Der Verkäufer ist nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

10.2   Zur Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Verkäufer nicht verpflichtet und nicht bereit.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eine ungewollte Regelungslücke in dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Stand: Oktober 2024