Sichtbarkeit im Einsatz

Wieso gilt die Feuerwehrüberjacke für Feuerwehrangehörige als Warnweste und für alle anderen nicht?

Komisch, oder? Warum ist das so?

Dies würden wir euch gerne erklären.

Um dies zu erläutern, warum diese sogenannte Warnwestenbefreiung nur für Feuerwehrleute gilt, muss man ein wenig ausholen.
Etwa um 1996 verabschiedeten sich die deutschen Feuerwehrleute von ihren Ledermänteln als Schutz im Brandeinsatz. Damals wurde in Hessen die sogenannte HuPF = Herstellungs- und Prüfvorschrift für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung entwickelt. Die deutschen Feuerwehrangehörigen sollten auch eine technische Bekleidung erhalten, die im Brandeinsatz zuverlässig vor Wärme schützt, aber ebenfalls (wie der Name schon sagt) universell bei vielen, verschiedenen Feuerwehreinsätzen getragen werden kann. Ihr kennt es bestimmt aus dem eigenen Alltag: Ihr habt viele verschiedene Arten von Einsätzen, kaum einer ist wie der andere.

Und bei vielen Einsätzen braucht man auch Schutz im Straßenverkehr, was bedeutet man muss gut gesehen werden können. Denn nur wer selbst geschützt ist kann andere schützen.

Für die Warnwirkung von Schutzkleidung gibt es eine eigene Norm. Dies war früher die DIN 471 und ist heute die EN ISO 20471. Diese hat spezielle Anforderungen an die Schutzkleidung, indem sie vorgibt, wie und welches Reflexmaterial auf wie viel fluoreszierendem Hintergrundmaterial sein muss. Konkret kann man sich dies gut an einer Warnweste vorstellen: Diese besteht aus fluoreszierendem gelben oder orangenem Hintergrundmaterial und hat darauf silberne 5 cm breite Reflexstreifen. Merkt ihr schon, worauf wir hinauswollen? Wenn ihr eure Überjacke mit einer Warnweste vergleicht? Dort gibt es kein fluoreszierendes Hintergrundmaterial und der silberne reflektierende Teil der Reflexstreifen ist nicht 5 cm breit. Mit anderen Worten: Die Überbekleidung erfüllt nicht die DIN 471 und auch nicht die EN ISO 20471. Deshalb ist sie für Nicht-Feuerwehrangehörige auch nicht als Warnkleidung zugelassen.

Aber warum für euch? Als die Spezialisten vor 1996 zusammensaßen, um die HuPF zu entwickeln, haben sie festgestellt, dass es keinen Sinn macht mit knallgelber Kleidung in einen Brandeinsatz zu gehen. Deshalb hat man damals die schwarzblauen Anzüge mit den gelb-silber-gelben Streifen entworfen, bei denen die Streifen fluoreszierende und reflektierende Flächen haben. Durch den zusätzlichen Kontrast der Streifen auf dem dunklen Hintergrund entstand eine hohe Warnwirkung. Zusammen mit den Feuerwehrunfallkassen hat man dann festgelegt, dass dieses Design für Feuerwehrangehörige als gleichwertig zu einer Warnweste angesehen wird. Somit konnte dann die Überbekleidung wie eine Warnweste getragen werden. Diese ursprüngliche Idee wurde bis heute immer weiter verfeinert. So wurde im Laufe der Zeit die Menge des Reflexmaterials angepasst und außerdem gilt diese Warnwestenbefreiung heute auch bei z. B. goldener und roter Bekleidung.

Die Mindestmenge an fluoreszierenden und reflektierenden Flächen muss im Übrigen schon auf der kleinsten Größe vorhanden sein. Jetzt kann man sich vorstellen, dass dies bei kleinen Größen gar nicht mal so einfach ist.

Aufgrund der Vielfältigkeit der Feuerwehreinsätze wurde also eine eigene Norm für Schutzkleidung entwickelt: eben universell.