Die Feuerwehr und die Coronakrise

Seit dem 27. Januar 2020 breitet sich die Infektionskrankheit COVID-19 in Deutschland aus. Seit dem 17. März wird das Virus in der Risikokategorie „hoch“ eingestuft und seit dem 26. März für Risikogruppen sogar als „sehr hoch“. Die Feuerwehren reagierten bereits sehr früh mit Maßnahmen auf das neuartige Virus, denn Verdachtsfälle hätten damals schon zur Quarantäne für die ganze Einheiten führen können.

Mitte März wurden die ersten auf COVID-19 angepassten Dienstanweisungen veröffentlicht, die erweiterte Infektionsschutzmaßnahmen und Einsatzplanungen beinhalteten. Es wurden unter anderem einsatztaktische Regelungen, wie auch allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln aufgestellt. Ebenfalls wurde ein Übungs- und Versammlungsverbot für die Einheiten und ein Betretungsverbot für Feuerwachen ausgesprochen. Anfänglich waren diese Regelungen sehr strikt, um so den Ausfall einer Einheit bestmöglich zu verhindern. Mit der Besserung der Infektionszahlen wurden auch die Dienstanweisungen gelockert. So wurde zum Beispiel das Betretungsverbot für die Feuerwehrhäuser aufgehoben. Zusammenkünfte zu Übungen, Besprechungen oder zum Informationsaustausch sind unter der Beachtung von den Hygiene- und Verhaltensregeln wieder erlaubt.
Doch wie sieht es bei Einsätzen aus? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein Merkblatt für „Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Laut diesem Merkblatt sollen möglichst wenig Feuerwehrleute eingesetzt werden. Ebenso sind grundsätzliche Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsätze nach dem Schema des RKI zu beachten:

  • Einhaltung der Händehygiene
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 bis 2 Metern zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen
  • Einhaltung der Hustenetikette

Zudem werden den Personen folgende Schlüsselfragen gestellt:

  • Haben Sie grippeähnliche Symptome?
  • Hielten Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet auf?
  • Hatten Sie Kontakt zu einem COVID-19-Patienten in den letzten 14 Tagen?

Werden zwei Fragen positiv beantwortet, ist von einem „begründeten Verdachtsfall“ auszugehen. Hier gilt nun für die Einsatzkräfte das Tragen einer partikelfiltrierenden FFP-3-Maske, um sich selbst zu schützen. Des Weiteren veröffentlichte die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) ein Informationsblatt für Einsätze mit COVID-19-Verdachtsfällen.
Wir sagen Danke an alle Einsatzkräfte. Achtet auf Euch und bleibt bitte gesund!